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Wahlen & Abstimmungen

Referenden

Bürgerinnen und Bürger können eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Grossen Rats (zum Beispiel Gesetze oder Beschlüsse über neue einmalige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken) verlangen. Damit ein Referendum zustande kommt, braucht es innert der Sammelfrist von neunzig Tagen nach der Publikation im Amtsblatt die Unterschrift von 3'000 Stimmberechtigten.

Verkehrssteuergesetz (VStG); 2. Beratung; fakultatives Referendum

Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG); Änderung; 2. Beratung; fakultatives Referendum

Mittelschulen im Aargauer Mittelland - Aufnahme von zwei Mittelschulstandorten; Verpflichtungskredite; fakultatives Referendum