Internationaler Schiffsführerausweis
Der internationale Schiffsführerausweis dient als Übersetzung. Er ist nur zusammen mit dem nationalen Schiffsführerausweis gültig.
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Das in der Schweiz ausgestellte internationale Zertifikat ist solange gültig, wie der Inhaber einen gültigen schweizerischen Schiffsführerausweis vorlegen kann, jedoch höchstens zehn Jahre ab Ausstelldatum.
Ablauf
Den Eintrag „C“ (=Küstengewässer) können wir im internationalen Ausweis ergänzen. Weisen Sie uns dazu einen gültigen Schweizer Hochseeausweis vor.
Senden Sie uns die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Unterlagen an unsere Postadresse ein:
Strassenverkehrsamt Aargau
Schifffahrt
Postfach
5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Kopie Schiffsführerausweis
- Kopie Hochseeausweis (wenn vorhanden)
- 1x farbiges Passfoto ca. 35 x 45 mm
Fristen und Termine
keine
Rechtliche Grundlagen
- BAV Rundschreiben Nr. 54-1 Umtausch ausländischer Schiffsführerausweise (PDF, 152 KB)
- Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (SR 747.201)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (SR 747.201.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Gesuch um Ausstellung eines Führerausweis-Duplikats(öffnet in einem neuen Fenster)
Unterlagen benötigt