Hinweis
Beim Entscheid, ein Bildungsangebot der Sekundarstufe II in Anspruch zu nehmen, ist zu berücksichtigen, dass der dafür benötigte Schutzstatus S rückkehrorientiert ist. Er ist jeweils auf ein Jahr befristet und muss alljährlich vom Bundesrat verlängert werden. Sollte der Schutzstatus S aufgehoben werden, müssen betroffene Personen grundsätzlich damit rechnen, wieder ausreisen zu müssen, wenn sie kein ordentliches Asylverfahren durchlaufen wollen. Von dieser Regelung ausgenommen sind gemäss Bundesratsentscheid Berufslernende aus der Ukraine. Sie sollen in der Schweiz bleiben dürfen, bis sie ihre Lehre abgeschlossen haben. Beim Abschluss des Lehrvertrags haben Lehrbetriebe und Jugendliche somit die Gewissheit, dass die Lehre auch dann fortgesetzt und abgeschlossen werden kann, wenn der Bundesrat den Schutzstatus dereinst aufheben sollte.