Nachteilsausgleich für Personen mit Beeinträchtigung
Unter dem Begriff 'Nachteilsausgleich für Personen mit Beeinträchtigung' werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, beeinträchtigungsbedingte Nachteile auszugleichen. Dabei werden formale Anpassungen gewährt. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Lernzielbefreiung oder Prüfungserleichterung, sondern um die Kompensation beeinträchtigungsbedingter Nachteile.