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Hochschulen

Stipendien und Darlehen

Personen, die ihre Ausbildung nicht alleine finanzieren können, werden vom Kanton Aargau mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt. Die Ausbildungsbeiträge werden als Stipendien und/oder rückzahlbare zinslose Darlehen gewährt.

Anträge für Ausbildungsbeiträge 2024/25

Ab dem 1. Juni 2024 können Anträge für Ausbildungen auf Sekundarstufe II für das Ausbildungsjahr 2024/25 eingereicht werden. Anträge für Ausbildungen auf Tertiärstufe können ab dem 1. Juli 2024 eingereicht werden. Die Eingabefristen werden ab dem Ausbildungsjahr 2024/25 um zwei Monate verlängert. Gesuche, die nach dem 30. November 2024 für die Sekundarstufe II bzw. nach dem 31. Dezember 2024 für die Tertiärstufe eingereicht werden, gelten als verspätet. Eine detaillierte Beschreibung der Eingabefristen finden Sie in den "Häufige Fragen und Antworten" unter dem Punkt "Wann sind Anträge einzureichen".

Welche Voraussetzungen gelten für einen Antrag?

Liegt Ihr stipendienrechtlicher Wohnsitz im Aargau?

Handelt es sich bei Ihrer Ausbildung um Ihre erste Ausbildung oder um eine zweite Ausbildung/Weiterbildung?

Handelt es sich bei Ihrer Ausbildung um ein Brückenangebot des Kantons Aargau, eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II oder um eine Ausbildung auf der Tertiärstufe?

Ist Ihre Ausbildung beitragsberechtigt und findet diese an einer vom Bund oder Kanton anerkannten Schule statt?

Arten von Ausbildungsbeiträgen

Alles klar? Dann starten Sie Ihren Antrag.

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Häufige Fragen und Antworten

Welches sind die Voraussetzungen, um Ausbildungsbeiträge zu erhalten?

Wer ist gesuchberechtigt?

Welche Ausbildungsstätten sind anerkannt?

Wann besteht ein Unterstützungsbedarf?

Was gilt bezüglich Bemessung?

Welche Ausbildungskosten werden angerechnet?

Wie lange werden Ausbildungsbeiträge gewährt?

Welche Ausbildungen sind beitragsberechtigt? Für welche Ausbildungen gibt es Stipendien beziehungsweise Darlehen?

Brückenangebote
Kantonale Brückenangebote des Kantons AargauForm der BeiträgeHöchstbeträge pro Jahr
Brückenangebot (KSB)
Integration I + II (KSB)
INVOL (Berufsfachschulen)
StipendienFr. 5'000.-
Sekundarstufe II
Ausbildungen auf Sekundarstufe II- () Form der BeiträgeHöchstbeträge pro Jahr
Mittelschulen (Gymnasium, FMS etc.)

Berufliche Grundbildungen einschliesslich Berufsmaturität
Erste AusbildungStipendienFr. 5'000.–
bei anerkanntem auswärtigem Logis: Fr. 12'000.–
Mittelschulen (Gymnasium, FMS etc.)

Berufliche Grundbildungen einschliesslich Berufsmaturität
Zweite Ausbildung

DarlehenFr. 20'000.–
Berufliche Grundbildungen nach einer Mittelschulausbildung

Ausbildungen, die Zulassungsvoraussetzung für eine erste Ausbildung auf Tertiärstufe sind (Matura auf zweitem Bildungsweg)

wenn wichtige Gründe vorliegen (schwierige Arbeitsmarktsituation oder gesundheitliche Probleme im erlernten Beruf)
Zweite AusbildungStipendien und/oder Darlehen
Fr. 20'000.–, wovon höchstens Fr. 10'000.– als Stipendien
Tertiärstufe
Ausbildungen auf Tertiärstufe- () Form der BeiträgeHöchstbeträge pro Jahr
  • Bachelor- und Masterstudien an Universitäten, ETH und Fachhochschulen
  • Diplomlehrgänge an Höheren Fachschulen
Erste AusbildungStipendien und Darlehen (Splitting); zusätzliche Darlehen
  • Stipendien:

    Fr.10'667.–
  • Darlehen:

    Fr. 5'333.–
  • zusätzliche Darlehen:

    Fr. 10'000.–
  • Bachelor- und Masterstudien an Universitäten, ETH und Fachhochschulen
  • Diplomlehrgänge an Höheren Fachschulen
Zweite AusbildungDarlehenFr. 20'000.–
Diplomstudien an Fachhochschulen im Anschluss an eidgenössische Berufs- und höhere FachprüfungenZweite AusbildungStipendien und Darlehen (Splitting); zusätzliche Darlehen
  • Stipendien: Fr. 10'667.–
  • Darlehen: Fr. 5'333.–
  • zusätzliche Darlehen: Fr. 10'000.–
Weiterbildung
Weiterbildung- () Form der BeiträgeHöchstbeträge pro Jahr
  • Nachdiplomstudien an Hochschulen und höheren Fachschulen
  • Doktorat an Hochschulen
- () DarlehenFr. 20'000.–

Wann sind Anträge einzureichen?

Wo und wie sind Anträge einzureichen?

Wann werden die zugesprochenen Beiträge ausbezahlt?

Müssen Stipendien bei einem Abbruch oder Unterbruch der Ausbildung zurückbezahlt werden?

Was haben die Gesuchstellenden für Mitwirkungspflichten?

Wann wird mein Antrag bearbeitet?

Wann werden Darlehen gewährt?

Wie erhalte ich ein Darlehen?

Muss ich das Darlehen beziehen?

Bis wann müssen Darlehen zurückbezahlt werden?

Wie hoch ist die jährliche Rückzahlrate?

Was passiert bei einer Nicht-Rückerstattung des Darlehens?

Muss ein Darlehen verzinst werden?

Wie hoch ist der Zins bei altrechtlichen Darlehen?

Welche Unterlagen sind für die Einreichung des Antrags notwendig?