Sonderpädagogik & Förderangebote
Kinder und Jugendliche im Kanton Aargau haben das Recht, diejenigen öffentlichen Schulen zu besuchen, die ihren Fähigkeiten entsprechen und deren Anforderungen sie erfüllen. Besondere Förderangebote und sonderpädagogische Angebote setzen voraus, dass der Bedarf des Kinds oder Jugendlichen nachgewiesen ist.