Musik
Zusätzliche musikalische Förderung steht Schülerinnen und Schülern zu, die grundsätzlich über das Potenzial verfügen, eine Berufsausbildung im musikalischen Bereich zu absolvieren.
Zusätzliche musikalische Förderung steht Schülerinnen und Schülern zu, die grundsätzlich über das Potenzial verfügen, eine Berufsausbildung im musikalischen Bereich zu absolvieren.