Schulstandorte & Schulbauten
Die Gemeinden organisieren die Schulung der Kinder in den Volks- und Sonderschulen vor Ort nach den kantonalen Vorgaben. Sie können die Schule allein oder gemeinsam mit anderen Gemeinden führen. Findet die Schulung in der öffentlichen Schule einer anderen Gemeinde statt, übernimmt die Wohngemeinde das Schulgeld.