Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen
Im Rahmen des Kulturgesetzes kann der Regierungsrat Beiträge an Betriebskosten an Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung sprechen.
Im Rahmen des Kulturgesetzes kann der Regierungsrat Beiträge an Betriebskosten an Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung sprechen.