Hauptmenü

Kulturkonzept

Grundlagen und Rahmeninformationen

Mit seiner langfristigen gesetzlichen Grundlage und dem Aufgaben- und Finanzplan als kurz- bis mittelfristigem Planungsinstrument, erfüllt das kantonale Kulturkonzept einerseits gesetzliche Aufgaben, kann aber auch, immer im Rahmen der formulierten Ziele und Massnahmen, relativ flexibel auf neue Bedürfnisse reagieren.

Grundlagen und Steuerung der gesetzlichen Aufgaben des Kantons im Bereich Kultur

Verfassung und Gesetz

Verfassung
ParagraphText
§ 14Die wissenschaftliche Lehre und Forschung sowie die künstlerische Betätigung sind frei. (…)
§ 361 Der Kanton fördert kulturelles Schaffen und Gemeinschaftsleben.
2 Er sorgt für die Erhaltung der Kulturgüter. Er schützt insbesondere erhaltenswerte Ortsbilder sowie historische Stätten und Baudenkmäler.
3 Er unterhält Einrichtungen für die Pflege der Wissenschaften, der Künste und des Volkstums.
Gesetz
ParagraphText
§ 1Dieses Gesetz regelt
a) die Kulturförderung durch den Kanton,
b) die durch den Kanton geführten Kulturinstitutionen,
c) Erhaltung und Pflege der Kulturgüter durch den Kanton.
§ 2Dieses Gesetz hat zum Zweck,
a) die kulturelle Vielfalt zu stärken,
b) günstige Rahmenbedingungen für Kulturschaffende zu schaffen,
c) das Kulturschaffen und die Kulturvermittlung zu fördern,
d) den kulturellen Austausch zu fördern,
e) das kulturelle Erbe des Kantons zu bewahren,
f) der Bevölkerung den Zugang zu Kultur zu erleichtern.

Entwicklungsleitbild des Regierungsrats 2021–2030

Der Kanton ermöglicht der Bevölkerung Zugang zu einem breiten Kulturangebot und schafft weiterhin bedarfsgerechte Voraussetzungen, damit sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf allen Leistungsstufen bestmöglich sportlich betätigen können. Ein vielfältiges Kulturangebot im Kanton Aargau sowie die Möglichkeit der sportlichen Betätigung leisten einen Beitrag zu einem attraktiven Wohnstandort und fördern den gesellschaftlichen Austausch.

Aufgaben- und Finanzplan

Zentrale Aufgabenfelder des Kantons im Bereich Kultur

Schema der drei zentralen Aufgabenfelder des Kantons im Bereich Kultur.

Kulturförderung

Kulturpflege

Kulturvermittlung

Übersicht über die Aargauische Kulturlandschaft

Kulturelles Erbe

Museen und Ausstellungshäuser

Theater und Tanz

Film

Musik

Literatur

Zirkus

Jugendkultur

Schema Akteurinnen und Akteure

Kunst-/Kulturschaffende und Kulturinstitutionen

Kanton

Gemeinden

Vereine, Stiftungen, Gönner, Mäzene und Sponsoren

Kreativwirtschaft

Finanzielle Ressourcen des Kantons

Aufgewendete Mittel des Kantons Aargau für Kultur und Herkunft der Mittel, 2010–2020, in Tausend Franken.
Ausgaben im Aufgabenbereich Kultur (Staatshaushalt) für die Jahre 2010 bis 2020, aufgeteilt in die drei Aufgabenfelder Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung.

Leistungserbringung durch den Kanton

Förderbeiträge an Dritte

Nettoaufwand Leistungserbringung durch den Kanton zulasten Staatsrechnung: Anteile Institutionen/Fachstellen (Durchschnitt 2016–2020, pro Jahr).
Förderbeiträge an Dritte: Anteile (Durchschnitt 2016–2020, pro Jahr)
Jährliche Kulturausgaben pro Kanton (ohne Swisslos-Fonds), 2016–2018, in Tausend Franken. Ausgabenperspektive: Inklusive Transferzahlungen von anderen Staatsebenen. Quelle: 2. Wirkungsbericht zum Kulturgesetz; Bundesamt für Statistik (2020).
Jährliche Pro-Kopf-Ausgaben für die Kultur pro Kanton (ohne Swisslos-Fonds), 2016–2018, in Tausend Franken, gemessen an der ständigen Wohnbevölkerung, Stand 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Ausgabenperspektive: Inklusive Transferzahlungen von anderen Staatsebenen. Quelle: econcept 2021; Bundesamt für Statistik (2020).