Grundlagen und Rahmeninformationen
Mit seiner langfristigen gesetzlichen Grundlage und dem Aufgaben- und Finanzplan als kurz- bis mittelfristigem Planungsinstrument, erfüllt das kantonale Kulturkonzept einerseits gesetzliche Aufgaben, kann aber auch, immer im Rahmen der formulierten Ziele und Massnahmen, relativ flexibel auf neue Bedürfnisse reagieren.
Grundlagen und Steuerung der gesetzlichen Aufgaben des Kantons im Bereich Kultur
Verfassung und Gesetz
Paragraph | Text |
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§ 14 | Die wissenschaftliche Lehre und Forschung sowie die künstlerische Betätigung sind frei. (…) |
§ 36 | 1 Der Kanton fördert kulturelles Schaffen und Gemeinschaftsleben. 2 Er sorgt für die Erhaltung der Kulturgüter. Er schützt insbesondere erhaltenswerte Ortsbilder sowie historische Stätten und Baudenkmäler. 3 Er unterhält Einrichtungen für die Pflege der Wissenschaften, der Künste und des Volkstums. |
Paragraph | Text |
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§ 1 | Dieses Gesetz regelt a) die Kulturförderung durch den Kanton, b) die durch den Kanton geführten Kulturinstitutionen, c) Erhaltung und Pflege der Kulturgüter durch den Kanton. |
§ 2 | Dieses Gesetz hat zum Zweck, a) die kulturelle Vielfalt zu stärken, b) günstige Rahmenbedingungen für Kulturschaffende zu schaffen, c) das Kulturschaffen und die Kulturvermittlung zu fördern, d) den kulturellen Austausch zu fördern, e) das kulturelle Erbe des Kantons zu bewahren, f) der Bevölkerung den Zugang zu Kultur zu erleichtern. |
Entwicklungsleitbild des Regierungsrats 2021–2030
Der Kanton ermöglicht der Bevölkerung Zugang zu einem breiten Kulturangebot und schafft weiterhin bedarfsgerechte Voraussetzungen, damit sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf allen Leistungsstufen bestmöglich sportlich betätigen können. Ein vielfältiges Kulturangebot im Kanton Aargau sowie die Möglichkeit der sportlichen Betätigung leisten einen Beitrag zu einem attraktiven Wohnstandort und fördern den gesellschaftlichen Austausch.