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Dossiers & Projekte

Einführung Subjektfinanzierung in der Behindertenhilfe

Strassenschild mit der Aufschrift Selbstbestimmung.
© Thomas Reimer – stock.adobe.com

Menschen mit Beeinträchtigungen wollen selbst bestimmen, wie sie leben. Dies fordert auch die von der Schweiz ratifizierte UNO-Behindertenrechtskonvention. Mit Subjektfinanzierung soll nun die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Kanton Aargau in diesem Sinn gestärkt werden.

Ziele

Vorgehen

Zeitplan

WannWas
2024Vorbereitung Pilotprojekt
2025-2026Durchführung Pilotprojekt
2027-2028Auswertung Pilotphase und Vorbereitung gesetzliche Grundlage, Anhörung
2029Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen sowie Vorbereitung der Umsetzung
Ab 2030Flächendeckende Umsetzung der Subjektfinanzierung