Einführung Subjektfinanzierung in der Behindertenhilfe

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Menschen mit Beeinträchtigungen wollen selbst bestimmen, wie sie leben. Dies fordert auch die von der Schweiz ratifizierte UNO-Behindertenrechtskonvention. Mit Subjektfinanzierung soll nun die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Kanton Aargau in diesem Sinn gestärkt werden.
Ziele
Vorgehen
Zeitplan
Wann | Was |
---|---|
2024 | Vorbereitung Pilotprojekt |
2025-2026 | Durchführung Pilotprojekt |
2027-2028 | Auswertung Pilotphase und Vorbereitung gesetzliche Grundlage, Anhörung |
2029 | Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen sowie Vorbereitung der Umsetzung |
Ab 2030 | Flächendeckende Umsetzung der Subjektfinanzierung |