Energienachweis
Gemäss der Bauverordnung des Kantons Aargau muss bei einem Baugesuch der Nachweis zur Einhaltung des Energiegesetzes in Form eines Energienachweises erbracht werden.
Gemäss der Bauverordnung des Kantons Aargau muss bei einem Baugesuch der Nachweis zur Einhaltung des Energiegesetzes in Form eines Energienachweises erbracht werden.