Andere kontrollpflichtige Abfälle
Zu anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak-Abfällen) zählen Abfälle, bei denen unsachgemässe Lagerung und Behandlung zu einer Gefährdung der Umwelt führen können. Sie stellen deshalb ein Sicherheitsrisiko dar. Dies erfordert gewisse organisatorische und technische Massnahmen für Entsorgungsbetriebe, die solche Abfälle behandeln.

Zu ak-Abfällen (andere kontrollpflichtige Abfälle) gehören unter anderem gebrauchte, elektrische und elektronische Geräte, Altkabel oder Altfahrzeuge. (© Kanton Aargau)