Betriebsnummer nach VeVA
Betriebe, die Sonderabfälle abgeben oder über eine Betriebsbewilligung nach VeVA verfügen, müssen gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) eine Betriebsnummer haben. Privatpersonen sind davon ausgenommen.
Betriebe, die Sonderabfälle abgeben oder über eine Betriebsbewilligung nach VeVA verfügen, müssen gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) eine Betriebsnummer haben. Privatpersonen sind davon ausgenommen.