Unterhalt von Strassenschächten
Beim Strassenunterhalt fallen Rückstände aus Schlammsammlern an. Diese Abfälle bestehen aus Kies, Sand, organischem Material, Reifen- und Strassenabrieb sowie aus Abgasrückständen. Sie sind nach Art. 30 Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes umweltverträglich zu entsorgen und so weit möglich zu verwerten.
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Titelblatt des Merkblattes "Unterhalt von Strassenschächten". (© Kanton Aargau)