Umweltschutz in Zahnarztpraxen
In Zahnarztpraxen fallen bei der Zahnbehandlung quecksilberhaltige Abwässer und Sonderabfälle an. Die Quecksilberrückstände gefährden die Umwelt und dürfen nicht mit dem Abwasser abgeleitet werden. Deshalb werden Amalgamabscheider eingebaut, die periodisch kontrolliert werden müssen. Auch die Entsorgung der Sonderabfälle muss nachgewiesen werden.