Bauen auf belasteten Standorten
Bauen auf belasteten Standorten ist meist gut möglich. Erfahrungsgemäss sind 95 Prozent der belasteten Standorte nicht sanierungsbedürftig, d.h. bei Bauvorhaben sind meist keine altlastenrechtlichen Sanierungsmassnahmen notwendig. Das projektbedingt anfallende, verunreinigte Aushubmaterial muss jedoch fachgerecht entsorgt werden.