Grundwassernutzung und Schutzzonen
Gemäss dem Wassernutzungsgesetz vom 11. März 2008 (WnG) sind Grundwassernutzungen bewilligungspflichtig. Als Grundwassernutzung gelten insbesondere Grundwasserentnahmen, Einleitungen ins Grundwasser sowie Eingriffe und Veränderungen innerhalb des Grundwasserleiters. Der Grundwassernutzung gleichgestellt sind die Fassung und Nutzung von Heilquellen und Thermalwasser.