Baulärm
Ob Klein- oder Grossbaustelle, Baulärm kann die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner stark beeinträchtigen. Der Umgang mit Baulärm wird in der Schweiz durch die Baulärm-Richtlinie (BLR) des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom 2. Februar 2000 geregelt. Die Zuständigkeit liegt beim Gemeinderat.
![Baugrube mit betoniertem Kellergeschoss, Baumaterial und Bagger](/media/kanton-aargau/bvu/umwelt-natur/laerm/bu-lae-ba-baulaerm-01_large.jpg)
Auf Baustellen müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. (© Kanton Aargau)