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Lärm

Lärm öffentlicher Lokale – Gastrolärm

Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für den Vollzug des Lärmschutzes in und um öffentliche Lokale zuständig. Das Kompetenzzentrum Lärm der Abteilung für Umwelt berät Gemeinden und Private bei weiterführenden Fragen.

Interne und externe Schallquellen

Beurteilung nach LSV bzw. SIA-Norm 181

Beurteilung nach Gastrolärm-Richtlinie des Cercle Bruit

Beurteilung durch Augenschein vor Ort

Mögliche Massnahmen