Industrie- und Gewerbelärm
Die Einschätzung und Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm gehört zu den anspruchvolleren Aufgaben in der Lärmbekämpfung. Im Kanton Aargau vollzieht der Gemeinderat die Vorschriften über den Lärmschutz bei ortsfesten Anlagen sowie bei beweglichen Geräten. Das Kompetenzzentrum Lärm der Abteilung für Umwelt berät Gemeinden und Private bei weiterführenden Fragen.

Ein Industriebetrieb kann Lärm verursachen, im Hintergrund ein Einfamilienhausquartier. (© Kanton Aargau)
Tabelle Belastungsgrenzwerte für Industrie- und Gewerbelärm
Tabelle Belastungsgrenzwerte nach Anhang 8 der Lärmschutz-Verordnung