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Luft

Industrie und Gewerbe

Wer eine Anlage betreibt oder errichten will ist verpflichtet, Emissionen aus der Anlage so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Dies gilt unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung. Die Emissionsgrenzwerte und weiteren Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung müssen jederzeit eingehalten werden.

Der rauchende Industriekamin der KVA Oftringen.
Industriekamin der KVA Oftringen (© Kanton Aargau)