Emissionserklärungen
Wer eine Anlage betreibt oder errichten will, die Luftverunreinigungen verursacht, muss der Behörde Auskunft erteilen über Art und Menge der Emissionen, den Ort, die Höhe und den zeitlichen Verlauf des Ausstosses und weitere Bedingungen des Ausstosses, die für die Beurteilung der Emissionen nötig sind.