Allgemeine Situation im Kanton Aargau
Mit dem Velo oder Mountainbike dürfen im Kanton Aargau nur mindestens zwei Meter breite und eingekieste Waldstrassen befahren werden. Das Fahren abseits davon gilt als unzulässige nachteilige Nutzung und ist daher verboten. Ausnahmen bilden bewilligte und ausgeschilderte Bikewege, welche von den Gemeinden mit der Zustimmung des Kreisforstamts bezeichnet werden können.