Veranstaltungen im Wald
In der Schweiz dürfen im ortsüblichen Umfang alle den Wald betreten und sich darin aufhalten. Umso wichtiger ist es, dies respektvoll zu tun. Aus diesem Grund erfordern Veranstaltungen im Wald, welche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wald haben können, eine Bewilligung der Einwohnergemeinde (§ 11 AWaG).