Hauptmenü

Erholungsraum Wald

Öffentliche Zugänglichkeit zum Wald

Das Betreten des Waldes ist grundsätzlich gestattet. Einschränkungen sind möglich, wenn diese im Interesse der Öffentlichkeit liegen. Aktivitäten, die nicht ortsüblich sind, brauchen eine Zustimmung oder Bewilligung.