Forstbetriebe
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer mit mehr als 20 Hektaren Wald sind verpflichtet, einen Forstbetrieb zu führen oder sich einem solchen anzuschliessen. Die Forstbetriebe werden von einem diplomierten Förster geleitet.
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer mit mehr als 20 Hektaren Wald sind verpflichtet, einen Forstbetrieb zu führen oder sich einem solchen anzuschliessen. Die Forstbetriebe werden von einem diplomierten Förster geleitet.