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Walderhaltung

Rodungen

Der Begriff "Rodung" bezeichnet im rechtlichen Sinne die dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden. In der Schweiz sind Rodungen verboten. Ausnahmebewilligungen werden nur beim Nachweis wichtiger Gründe erteilt.

Rodungsverbot und Rodungsbewilligung

Rodungsersatz

Mehrwert / erheblicher Vorteil