Rodungen
Der Begriff "Rodung" bezeichnet im rechtlichen Sinne die dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden. In der Schweiz sind Rodungen verboten. Ausnahmebewilligungen werden nur beim Nachweis wichtiger Gründe erteilt.
Der Begriff "Rodung" bezeichnet im rechtlichen Sinne die dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden. In der Schweiz sind Rodungen verboten. Ausnahmebewilligungen werden nur beim Nachweis wichtiger Gründe erteilt.