Fischereiaufsicht
Für die Aufsicht über die Ausübung der Fischerei, die Gewässer und die Fisch-, Krebs- und Muschelbestände sind verschiedene Aufsichtsorgane zuständig.
Aufsicht durch Pächterinnen und Pächter
Freiwillig staatliche Fischereiaufseherinnnen und Fischereiaufseher
