Jagdrechtliche Bewilligungen
Die Jagdverwaltung erlässt im Rahmen des Jagdgesetzes und der übrigen jagdrechtlichen Bestimmungen die notwendigen Verfügungen und stellt die erforderlichen jagdrechtlichen Bewilligungen aus.
Die Jagdverwaltung erlässt im Rahmen des Jagdgesetzes und der übrigen jagdrechtlichen Bestimmungen die notwendigen Verfügungen und stellt die erforderlichen jagdrechtlichen Bewilligungen aus.