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Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung

Umsetzung von Massnahmen

Der Bund setzt Fristen, innerhalb derer der Baubeginn der Massnahmen erfolgt sein muss, ansonsten erlischt der Anspruch auf Bundesbeiträge. Details zu den Umsetzungsfristen und weitere nützliche Informationen finden Sie weiter unten bei den aufklappbaren Fragen. Eine gute Umsetzung und eine nachvollziehbare Berichterstattung kann sich positiv auf die Programmbeurteilung und somit auf den Bundesbeitrag auswirken.

Welche Massnahmen können mitfinanziert werden?

Ein angemeldetes Projekt steht vor der Umsetzung, wie ist vorzugehen?

Was sind Einzelmassnahmen? Was sind Pauschalmassnahmen?

Bis wann muss eine Massnahme umgesetzt werden? Und was ist zu tun, wenn sich abzeichnet, dass eine fristgerechte Umsetzung nicht möglich ist?

GenerationMassnahmentypAusführungsfrist
1Alle MassnahmenBis 31. Dezember 2027 muss die Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen sein
2Alle MassnahmenBis 31. Dezember 2027 muss die Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen sein
3EinzelmassnahmenBis 31. Dezember 2025 muss der Baubeginn erfolgen
- () Massnahmen mit pauschalen BundesbeiträgenBis 31. Dezember 2025 muss der Baubeginn erfolgen. Bis am 30. November 2027 nimmt der Bund Auszahlungsanträge entgegen (Die Massnahme muss vorher gebaut (Nachweis durch Fotodoku), aber noch nicht abgerechnet sein).
4EinzelmassnahmenBis 31. März 2029 muss der Baubeginn erfolgen
- () Massnahmen mit pauschalen BundesbeiträgenBis 31. März 2029 muss der Baubeginn erfolgen. Bis am 30. November 2031 nimmt der Bund Auszahlungsanträge entgegen (Die Massnahme muss vorher gebaut (Nachweis durch Fotodoku), aber noch nicht abgerechnet sein).[SC1] [SC1]@ATB: stimmt das so? ich habe, wenn ich mich richtig erinnere, auch schon gelesen, dass die Massnahme bis dann in Betrieb sein muss? Oder ist Ende Bau = Inbetriebnahme?



5EinzelmassnahmenAls Ausführungsfrist ist anzunehmen: Baubeginn bis Ende 2032.
- () Massnahmen mit pauschalen BundesbeiträgenAls Ausführungsfrist ist anzunehmen: Baubeginn bis Ende 2032. Der Bund wird bis 30. November 2034 Auszahlungsanträge entgegennehmen (Die Massnahme muss vorher gebaut (Nachweis durch Fotodoku), aber noch nicht abgerechnet sein).

Zeichnet sich ab, dass der Baubeginn vor der erwarteten Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung liegt?

Kann eine wegfallende Massnahme durch eine andere Massnahme ersetzt werden (Ersatzmassnahmen)?

Ist es möglich, ein neues, kurzfristiges Projekt, das nicht im Agglomerationsprogramm angemeldet wurde, als Ersatzmassnahme anzugeben?

Welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, falls Massnahmen nicht wie ursprünglich inhaltlich oder zeitlich geplant realisiert werden?

Die Massnahme ist fertig realisiert; Wie ist das Vorgehen bezüglich Abrechnung?