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Strasseninfrastruktur

Strassengesetz: Neue Rechtslage ab 1. Januar 2022

Per 1. Januar 2022 trat das neue Strassengesetz in Kraft. Mit der Revision wurden die Rechtsdokumente aktualisiert. Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen und deren Folgen für Kantonsstrassenprojekte in Aargauer Gemeinden finden Sie auf dieser Seite.

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Die wichtigsten Neuerungen

Rechtsdokumente: Gesetz und Verordnung

Gemeindebeiträge

Gemeindebeiträge an Umfahrungsstrassen

Übergangsbestimmungen

Strassenbeleuchtung / Beleuchtungsentschädigung

Verkehrsmanagement

Kombinierte Projekte

Fragen zum revidierten Strassengesetz

Datenverwendung

Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu. Die in diesem Formular eingegebenen Daten werden per E-Mail an die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau gesandt und auf einem Server der kantonalen Verwaltung gespeichert. Eingegangen Fragen werden allenfalls in anonymisierter Form dazu verwendet, die Informationen zum neuen Strassengesetz auf unserem Webauftritt zu verbessern. Je nach Art Ihrer Fragen, werden wir auf Sie zukommen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

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Wie wird ein Mischsatz berechnet und für welche Kosten wird er angewendet?

Gelten nach dem 1. Januar 2022 beschlossene Mischsätze und Beitragsreduktionen rückwirkend?