Bad Zurzach – Ostumfahrung NK286

Die Ostumfahrung Bad Zurzach lenkt den Nord-Südverkehr aus dem Ortskern. So wird der historische Flecken vom Durchgangsverkehr befreit und Bad Zurzach wird als regionaler Entwicklungsschwerpunkt und attraktiver Wohnort gestärkt.
Ortszentrum wird aufgewertet
Bauphasen
Bauphase 1 – Januar bis Februar 2020
© Kanton Aargau
Bauphase 2 – Februar bis Sommer 2020
© Kanton Aargau
Bauphase 3 – Herbst bis Ende 2020
© Kanton Aargau
Bauphase 4 – Ende 2020 bis Herbst 2022
© Kanton Aargau
Bauphase 5 – Ende 2022 bis Mitte 2023
© Kanton Aargau
Detaillierter Projektbeschrieb
Gesamtprojekt

© Kanton Aargau
Bauwerke
Tagbautunnel
© Kanton Aargau
SBB-Brücke
© Kanton Aargau
Umwelt
Landschaftspflegerisches Begleitprojekt
Ökologische Ausgleichsmassnahmen
Lärm
Luft
Zahlen und Fakten
Termine
Termine
Vorgang | Datum |
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Festsetzung Richtplan Mit dem Ziel, den Nord-Südverkehr über eine Umfahrungsstrasse im Osten aus dem Ortskern zu lenken, hat 1996 der Grosse Rat dieses Bauvorhaben als Zwischenergebnis/Trasseefreihaltung in den Richtplan aufgenommen. Im Jahr 2000 wurden die Baulinien der Ostumfahrung im kantonalen Nutzungsplan festgesetzt. Am 20. September 2011 hat der Grosse Rat die Ostumfahrung als Festsetzung in den Richtplan aufgenommen. | September 2011 |
Generelles Projekt / Kredit Nach der Ausarbeitung des Generellen Projekts hat die Bevölkerung von Bad Zurzach an der Gemeindeversammlung vom 26. Januar 2012 dem Gemeindebeitrag zugestimmt und am 15. Januar 2013 wurde vom Grossen Rat der Kredit beschlossen. | Januar 2013 |
Zusatzkredit Die nachfolgende Vertiefung der Projektierung im Rahmen des Bauprojekts zeigte, dass ein Zusatzkredit erforderlich ist. Dem Zusatzkredit hat der Grosse Rat am 5. Mai 2015 ebenfalls zugestimmt. | Mai 2015 |
öffentliche Auflage Die öffentliche Auflage erfolgte vom 12. Oktober bis zum 10. November 2015. Insgesamt gingen 24 Einwendungen ein. | Herbst 2015 |
Aus den Einwendungsverhandlungen ergaben sich verschiedene kleinere Projektanpassungen, welche die Auflage einer Projektänderung erfordern. Die Auflage erfolgte vom 21. August bis zum 19. September 2017. | Sommer 2017 |
Genehmigtes Projekt Der Regierungsrat hat das Projekt am 21. März 2018 genehmigt und über die Einwendungen entschieden. | März 2018 |
Beschwerde Auf eine weitergezogene Beschwerde ist das Verwaltungsgericht im Juni 2018 nicht eingetreten. Das Bundesgericht ist Anfang November 2018 ebenfalls auf die Beschwerde nicht eingetreten. | November 2018 |
Landerwerb | 2018/2019 |
Bauausführung | Anfang 2020 bis Sommer 2023 |
Kosten
Kosten
Kostenstelle | Mio. Fr. |
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Landerwerb | 2,180 |
Baukosten | 59,292 |
Honorare | 8,970 |
Übrige Kosten | 0,718 |
Abgeltung abzutretende Kantonsstrasse | 0,540 |
Kreditrisiko | 3,560 |
Total | 75,260 |
Verkehrszahlen
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