Entlassung aus dem Geltungsbereich des BGBB
Grundstücke ausserhalb der Bauzone, welche die Anforderungen an ein landwirtschaftliches Grundstück nicht erfüllen, unterliegen nicht dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Im Grundbuch kann eine entsprechende Anmerkung eingetragen werden.