Landkauf und -verkauf

Wer ein landwirtschaftliches Grundstück kaufen möchte (Kauf, Tausch, Schenkung), braucht eine Bewilligung des Kantons Aargau. Erteilt wird die Bewilligung, wenn die Käuferin oder der Käufer das Land selber bewirtschaftet, es im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich liegt und der Kaufpreis nicht übersetzt ist.
Realteilungsverbot
Selbstbewirtschaftung und Ausnahmen
Ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich
Bestimmung Höchstpreis
