Hauptmenü

Bodenrecht

Parzellierung

Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt ein Zerstückelungsverbot (Parzellierungsverbot). Ausnahmen können bewilligt werden, wenn nichtlandwirtschaftliche Teile (Bauzone, nichtlandwirtschaftliche Gebäude) abgetrennt werden.

Parzellierungsbegehren einreichen