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Biosicherheit

Einschliessungsverordnung (ESV)

Laboraufnahme
Foto: Ines Wyrsch © Kanton Aargau

Gemäss Einschliessungsverordnung (ESV) muss der Umgang mit pathogenen, gentechnisch veränderten oder einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen im geschlossenen Systemen (Laboratorium) erfolgen.

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