Biosicherheit
Der Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen ist rechtlich geregelt. Für die Überwachung der betroffenen Betriebe ist die Chemiesicherheit zuständig.
Der Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen ist rechtlich geregelt. Für die Überwachung der betroffenen Betriebe ist die Chemiesicherheit zuständig.