Freisetzungsverordnung (FrSV)
Die Freisetzungsverordnung regelt den beabsichtigten Umgang mit pathogenen, gentechnisch veränderten und gebietsfremden Organismen in der Umwelt.
Die Freisetzungsverordnung regelt den beabsichtigten Umgang mit pathogenen, gentechnisch veränderten und gebietsfremden Organismen in der Umwelt.