Melde- & Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe
Um die Einhaltung des Lebensmittel- und Gastgewerbegesetzes zweckmässig überwachen zu können, ist es wichtig, dass die Betriebe und die verantwortlichen Personen bekannt sind. Deshalb besteht für alle Lebensmittelbetriebe eine Meldepflicht. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung (siehe Meldeformular für Lebensmittelbetriebe).