Wirtefachprüfung
Wer einen Betrieb führt, in dem gewerbsmässig Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, benötigt den aargauischen Fähigkeitsausweis oder einen vom Kanton anerkannten Fähigkeits- oder Berufsbildungsausweis.
Wer einen Betrieb führt, in dem gewerbsmässig Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, benötigt den aargauischen Fähigkeitsausweis oder einen vom Kanton anerkannten Fähigkeits- oder Berufsbildungsausweis.