Hauptmenü

Lebensmittelinspektorat

Wirtefachprüfung

Wer einen Betrieb führt, in dem gewerbsmässig Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, benötigt den aargauischen Fähigkeitsausweis oder einen vom Kanton anerkannten Fähigkeits- oder Berufsbildungsausweis.

Prüfungsdaten

2024

  • Freitag, 22. November 2024

2025

  • Freitag, 28. Februar 2025
  • Freitag, 2. Mai 2025
  • Freitag, 20. Juni 2025
  • Freitag, 19. September 2025
  • Freitag, 21. November 2025

Prüfungsort und Zeitplan:

Prüfungsort und Zeitplan werden schriftlich mit der Anmeldebestätigung bekanntgegeben.

Prüfungsgebühren

Pro Prüfungsfach Fr. 120.-; vollständige Prüfung Fr. 480.-

Die Prüfungsgebühren sind vor der Prüfung fristgerecht zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Prüfungsgebühren ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Anmeldung

Auskunft

Wirteprüfungskommission
Herr Christoph Müller
Aegerten 11
5742 Kölliken

Tel.: 062 723 54 75

wirtepruefung@albatrostreuhand.ch

Wer wird zur Wirtefachprüfung zugelassen?

Zur Wirtefachprüfung wird zugelassen, wer eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Monaten nachweist, bei der die erforderlichen Kenntnisse im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln erworben wurden.

Muss ich die Wirtefachprüfung trotz meiner Ausbildung ablegen?

Vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannte eidgenössische Diplome und Fachausweise der Lebensmittelbranche ab Niveau Berufsprüfung werden kantonal als gleichwertig zum aargauischen Fähigkeitsausweis anerkannt (§ 17 Abs. 2 GGV).

Im Ausland erworbene Berufsbildungsnachweise werden kantonal als gleichwertig zum aargauischen Fähigkeitsausweis anerkannt, wenn eine Niveaubestätigung oder eine Anerkennung der Gleichwertigkeit des SBFI zu einer anerkannten Berufsausbildung vorgelegt wird (§ 17 Abs. 4 GGV).

Das AVS hat in einer Weisung die Fähigkeits- und Berufsbildungsnachweise aufgelistet (PDF, 3 Seiten, 290 KB), die kantonal als gleichwertig anerkannt sind (§ 17 Abs. 3 GGV).

Was wird geprüft?

Die Wirtefachprüfung erstreckt sich über folgende Prüfungsfächer:

  • Gastgewerberecht (inklusive Alkoholgesetzgebung) sowie betriebsbezogeneRechtsvorschriften der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung (inklusive Brandschutzvorschriften)
  • Lebensmittelrecht
  • Personalrecht (Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Sozialversicherungsrecht)
  • Rechtsvorschriften über die kaufmännische Buchführung und das Steuerwesen

Jedes Prüfungsfach wird 90 Minuten schriftlich geprüft. Prüfungssprache ist Deutsch.

Die Prüfungsfächer können einzeln abgelegt werden, wobei die ganze Wirtefachprüfung innerhalb von zwei Jahren seit der ersten Teilprüfung zu absolvieren ist.

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

Die Wirtefachprüfung gilt als bestanden, wenn

  • die Durchschnittsnote der Fachnoten den Wert von 4.0 erreicht
  • und höchstens eine Fachnote unter 4.0 liegt, der Wert von 3.0 aber nicht unterschritten wird.

Gibt es die Möglichkeit einer Nachprüfung?

Kandidatinnen und Kandidaten, die in höchstens zwei Prüfungsfächern die Note 4.0 nicht erreichen, können die betreffenden Fächer im Rahmen der ordentlichen Wirtefachprüfung wiederholen.

Die Wiederholung der Nachprüfung ist ausgeschlossen.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Es ist jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer selbst überlassen, sich auf die Prüfung vorzubereiten.

Das nötige Fachwissen können Sie sich selbst aneignen oder private Kursangebote nutzen. Der Kanton Aargau unterstützt das Kursangebot von GastroAargau, in dem Fachspezialisten aus der kantonalen Verwaltung unterrichten.