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Tiergesundheit

Tierkörper-Entsorgung

Die Entsorgung von Kadavern und tierischen Abfällen wird durch den kantonalen Veterinärdienst überwacht, da von solchen Abfällen eine erhebliche Gefahr der Verschleppung von gefährlichen Krankheitserregern ausgehen kann. Die Entsorgung ist umfassend in der eidgenössischen Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) geregelt. Zusätzliche Regelungen finden sich in der Kantonalen Tierseuchengesetzgebung.