Überführung eines Leichnams ins Ausland
Für den Transport eines Leichnams ins Ausland ist ein Leichenpass nötig. Dieser wird vom zuständigen Zivilstandsamt erteilt. Bevor ein Leichenpass erteilt werden kann, muss der Bestatter oder die Bestatterin ein Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll erstellen.