Höchstzahlen (Stand Sommer 2023)
Der Kanton Aargau wendet ab 1. Juli 2023 in gewissen Gebieten Höchstzahlen an. Sie finden mehr Informationen zum Vollzug auf der Seite www.ag.ch/gesundheitsberufe unter dem Feld "Höchstzahlen im ambulanten Bereich".
Wer als fachlich selbstständige/r Arzt oder Ärztin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.
Der Kanton Aargau wendet ab 1. Juli 2023 in gewissen Gebieten Höchstzahlen an. Sie finden mehr Informationen zum Vollzug auf der Seite www.ag.ch/gesundheitsberufe unter dem Feld "Höchstzahlen im ambulanten Bereich".