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Berufsausübungsbewilligungen

Dentalhygieniker / Dentalhygienikerin

Wer als fachlich selbstständige/r Dentalhygienikerin oder Dentalhygieniker im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

Wiederkehrende Fragen

Ich habe eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) eines anderen Kantons. Wie gehe ich vor, dass ich auch im Aargau arbeiten kann?

Ich bin Zahnärztin mit einer Berufsausübungsbewilligung (BAB) und möchte eine Dentalhygienikerin (DH) anstellen. Ich wäre dann ihre Chefin. Arbeitet sie dann unter fachlich eigener Verantwortung?