Drogist / Drogistin
Wer als fachlich selbstständige/r Drogist oder Drogist im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.
![](/media/kanton-aargau/dgs/dokumente/gesundheit/dienste-fuer-fachpersonen/berufsbewilligungen/drogist/drogist_large.jpg)
Wer als fachlich selbstständige/r Drogist oder Drogist im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.