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Berufsausübungsbewilligungen

Hebamme / Geburtshelfer

Wer als fachlich selbstständige Hebamme oder Geburtshelfer im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

Ein Baby wird auf eine Waage gelegt

Wiederkehrende Fragen

Ich habe eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) eines anderen Kantons. Wie gehe ich vor, dass ich auch im Aargau arbeiten kann?

Ich bin leitende Hebamme und möchte jemanden anstellen. Geht das und wenn ja wie?