Hebamme / Geburtshelfer
Wer als fachlich selbstständige Hebamme oder Geburtshelfer im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.
![Ein Baby wird auf eine Waage gelegt](/media/kanton-aargau/dgs/dokumente/gesundheit/dienste-fuer-fachpersonen/hebamme-geburtshelfer_large.jpg)