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Berufsausübungsbewilligungen

Pflegefachmann / Pflegefachfrau

Wer als fachlich selbstständige Pflegefachfrau oder -mann im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

Wiederkehrende Fragen

Ich habe eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) eines anderen Kantons. Wie gehe ich vor, dass ich auch (zeitweise) im Aargau Klienten betreuen kann?

Ich gründe eine Spitex und habe bereits eine Berufsausübungsbewilligung (BAB). Meine Mitarbeitenden sind bei mir angestellt. Das reicht doch, oder?

Bei uns intern in der Spitex wechselt die pflegerische Leitung. Was muss ich beachten?