Ambulante ärztliche Einrichtung
Wer im Kanton Aargau eine ambulante ärztliche Einrichtung betreiben möchte, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten der Gesuchseinreichung.
Wer im Kanton Aargau eine ambulante ärztliche Einrichtung betreiben möchte, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten der Gesuchseinreichung.